Was muss ich als BusfahrerIn oder LKW-FahrerIn bezüglich des BKrFQG beachten?

Viele Berufskraftfahrer sind verunsichert, weil die neuen Regelungen zur Weiterbildungspflicht für sie neu sind. an dieser Stelle haben wir häufig gestellte Fragen, und die dazugehörigen Antworten zu den BKrFQG-Seminaren zusammengetragen. Klicken Sie einfach auf eine der Fragen und die Antwort erscheint. Sollten Sie noch weitere Fragen haben beraten wir sie gerne Telefonisch unter der Nummer 0176/12713909. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

FAQ

Wen betrifft das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz?
Alle Fahrer/innen (bis auf wenige Ausnahmen!), die gewerblich Transporte mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E durchführen, bzw. Unternehmen die solche Fahrten anordnen. Das bedeutet, dass Leerfahrten - also z.B. Überführungen von Fahrzeugen- davon ausgenommen sind.
Betrifft das Gesetz auch ausländische Fahrer/innen?
Ja, jede/r Fahrer/in, der/die für Unternehmen mit Standort im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, muss regelmäßig nachweisen dass er/sie im Rahmen des BkrFQG an Weiterbildungen teilgenommen hat.
Was passiert, wenn ich die Qualifikation nicht nachweisen kann?
Für Fahrer mit fehlender Qualifikation können Bußgelder bis zu 5.000 EUR verhängt werden. Für Unternehmen, die Fahrten mit fehlender Qualifikation anordnen oder zulassen, können bis zu 20.000 EUR Strafe verhängt werden. Die Höhe der Strafen richtet sich nach den Einsatztagen ohne entsprechende Qualifikation.
Wann sollte ich als Fahrer/in tätig werden?
Als Fahrer/in sollten Sie tätig werden sollten Sie noch keine Weiterbildung abgeschlossen, und dieses in Ihrem Führerschein durch den Eintrag der Ziffer 95 in der Spalte 12 eintragen haben*. Oder aber das eingetragene Ablaufdatum liegt in der Vergangenheit oder der nahen Zukunft. Beachten Sie bitte die Ausnahmen. *Seit 2022 wird der Nachweis auch durch den Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) erbracht. Dabei handelt es sich um eine weitere Karte die von den zuständigen Behörden ausgegeben wird.
Wann sollte ich als Unternehmer/in tätig werden?
Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Ihr Fahrpersonal über die vorgeschriebenen Qualifikationen verfügt, da Ihnen bei Nichtbeachtung drastische Strafen drohen. Kontrollieren Sie die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter/innen auf die Eintragungen und Befristungen. Bzw. überprüfen Sie die Fahrerqualifikationsnachweise. Sollten Sie dazu Fragen haben beraten wir Sie gerne.
Bis wann muss ich meine erste Weiterbildung absolviert haben?
Alle Kraftfahrer die durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz der Weiterbildungspflicht unterliegen müssen inzwischen eine erste Weiterbildung absolviert haben. Wann die nächste Weiterbildung absolviert sein, bzw. in der Fahrerlaubnis dokumentiert sein muss, steht in der Fahrerlaubnis in der Spalte 12 oder auf Ihrem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) Busfahrer/innen (Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E)      seit 09.09.2013 bzw. 10.09.2015Fristen LKW-Fahrer/innen (Führerscheinklassen C, CE, C1, und C1E) seit 09.09.2014 bzw. 10.09.2016Fristen
Wie viele Seminare / Module muss ich als LKW-Fahrer/in oder Busfahrer/in pro Jahr belegen?
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, wieviele Seminare / Module die Kraftfahrer/innen pro Jahr belegen müssen. Wichtig ist es, dass Sie zur fälligen Verlängerung der Fahrerlaubnis alle nötigen Schulungen zusammen haben. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat aber gezeigt, dass es von Nachteil ist die Weiterbildung zu kurzfristig zu planen. Unsere Empfehlung deshalb: Nutzen Sie die Ihnen verbleibenden 5 Jahre bis zur nächsten Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis voll aus und planen Sie wenigstens ein Seminar/Modul pro Jahr. So können Sie die auftragsärmeren Zeiten dafür nutzen. Inzwischen werden gültige ADR-Nachweise bzw. Qualifikationen zum Tiertransport auch anerkannt. Somit müssen Sie - sofern Sie eine solche besitzen nur 4 Seminare (Module) besuchen. Klären Sie das rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Behörde ab, da sich das dort noch nicht herumgesprochen hat.
Ist es möglich, Zuschüsse für meine Weiterbildung zu bekommen?
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Kraftfahrer/innen und aber auch für Unternehmen. Für Kraftfahrer/innen gibt es mitunter die Möglichkeit die Bildungsprämie in Anspruch nehmen zu können. Mehr Infos dazu unter: http://www.bildungspraemie.info/.  Für Unternehmen im Güterkraftverkehr gibt es Fördermöglichkeiten z.B. über die BAG. Mehr Infos dazu unter:www.bag.bund.de.  Teilweise sind für Unternehmen auch Förderungen über die Berufsgenossenschaft Verkehr möglich. Mehr Infos dazu unter: www.bg-verkehr.de
Muss jede/r Busfahrer/in oder LKW-Fahrer/in diese Seminare / Module belegen?
Jede/r Kraftfahrer/in, bis auf wenige Ausnahmen, der/die mit einem Kraftfahrzeug gewerblich Transporte durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen: C, CE, C1, C1E; D, DE, D1, D1E erforderlich ist, muss Seminare / Module im Rahmen des BKrFQG besuchen. Das BKrFQG wurde 2016 dahingehend geändert dass nur diejenigen Fahrer/innen die "Transporte" mit den oben genannten Fahrzeugen durchführen diese Qualifikation nachweisen muss. Somit fallen Leerfahrten und Überführungen aus der Verpflichtung raus. Auch gibt es teilweise Ausnahmen auf Ebene einzelner Bundesländer.
Was passiert, wenn ich ein Seminar zu spät belege?
Es ist alle 5 Jahre eine abgeschlossene Weiterbildung nachzuweisen, deren Befristung dann in den Führerschein in die Ziffer 12 eingetragen wird, bzw. ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit Befristung ausgestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist darf der/die Inhaber/in der Fahrerlaubnis keine gewerblichen Transporte mit Kraftfahrzeugen mehr durchführen.
Was genau ist eine Weiterbildung?
Eine Weiterbildung besteht aus 35 Stunden, welche sich im Allgemeinen aus 5 Seminaren (Modulen) à 7 Std. zusammensetzt. Im Allgemeinen werden die Schulungen auf 5 x 7 Stunden aufgeteilt. Diese finden dann an 5 Tagen statt. An Sonn-und Feiertagen dürfen keine Schulungen durchgeführt werden. In diesen 35 Stunden müssen festgelegte Themengebiete gelehrt werden. Inzwischen werden auch aktuelle ADR - Bescheinigungen und Transportberechtigungen für Tiertransporte anerkannt. Dadurch reduziert sich die Anzahl der nötigen Schulungen um jeweils ein "Modul".
Ich besitze die Fahrerlaubnisklassen C und D, wieviele Schulungen / Module muss ich absolvieren?
Eine Weiterbildung von 35 Stunden reicht aus. Es ist egal welche Schulungen / Module absolviert werden. Es gibt die Empfehlung dass Kraftfahrer/innen die beide Führerscheine haben und nutzen, die Schulungen /Module abwechselnd besuchen, so dass über mehrere Jahre hinweg alle Schulungen / Module besucht werden. Wenn schwerpunktmäßig eine Fahrerlaubnisklasse nutzt, sollte man die dazu passenden Themengebiete besuchen.
Müssen Inhaber/innen der alten Führerscheinklasse 3 auch an einer Weiterbildung teilnehmen?
Ja, auch sie müssen (bis auf wenige Ausnahmen!) als gewerblich tätige Fahrer/innen regelmäßig Weiterbildungen absolvieren, sofern sie Transporte mit Fahrzeugen oder Zügen durchführen die in die "neuen" Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E fallen.
Wie oft muss ich die Weiterbildung wiederholen?
Weiterbildungen sind im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen. Das Ablaufdatum der letzten Weiterbildung wird auf dem Führerschein in der Spalte 12 eingetragen*. *Seit Mai 2021 gibt es den neuen Fahrerqualifikationsnachweis. Das ist eine Extrakarte die diese Informationen enthält.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, und zwar bei Fahrzeugen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten, Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. Außerdem bei Fahrten zu Reparatur-, Wartungs-, Untersuchungs-, und Prüfungszwecken. Bei Fahrten zur nicht gewerblichen Beförderung von Personen und Gütern, z.B. der eigene Umzug mit einem Mietwagen. Beim Führen von Fahrzeugen, welche Material und Ausrüstung transportieren, welches der/die Fahrer/in zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Dieses ist die so genannte Handwerkerregelung. Leerfahrten sind auch davon ausgenommen. Es gibt in einigen Bundesländern Sonderregelungen!! Seit 2021 sind noch einige Ausnahmen hinzu gekommen. Diese Ausnahmen sind in §1 Abs.2 des BKrFQG geregelt. Siehe hierzu auch:"Muss jede/r Bus- oderLKW-Fahrer/in diese Schulungen besuchen?"
Gibt es eine Abschlussprüfung?
Nein, bei den Berufskraftfahrer-Weiterbildungen sind nach BKrFQV zur Zeit keine Abschlussprüfungen vorgesehen. Es wird aber schon länger diskutiert solche einzuführen. Eine Prüfung muss man ablegen wenn man die Grundqualifikation, bzw. die beschleunigte Grundqualifikation ablegt.
Was bedeutet die so genannte Handwerkerregelung bzw. wann gilt sie?
Die sog. „Handwerkerregelung“ ist in §1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG zu finden: "Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt." Es ist aber zu berücksichtigen, dass das immer nur für einzelne Fahrten gilt, und auch nicht generell für bestimmte Branchen. Es wird empfohlen den betroffenen Fahrern/innen entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Sollten Sie dazu Fragen haben sind wir Ihnen gerne behilflich.
Kann man die Weiterbildung auch online absolvieren?
Nein, die Weiterbildung online zu absolvieren ist nicht zulässig, das wurde in einer Diskussion der Länder im Jahre 2007 festgestellt, und durch Vertreter der europäischen Kommission bestätigt. Da heißt es, dass e-Learning - im Sinne von Fernkursen - im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung nicht zulässig ist, (vergl. §7 Abs.2 i. V. m. §6 BKrFQV ), weil danach die Ausbildung in einer Ausbildungsstätte durch einen Ausbilder erfolgen muss.
Was ist ein Modul? In welchem Gesetz wird das geregelt?
Den Begriff Modul gibt es weder in dem BKrFQG noch in der dazugehörigen Verordnung BKrFQV. Der Gesetzgeber hat in der Anlage1 ( zu §1Abs.2,§2Abs.2,§4Abs.1) die Kenntnisbereiche festgelegt und gegliedert. In §4 hat er den Zeitrahmen von 35std. zu je 60min geregelt. Der Begriff "Modul" ist nicht Gesetzeslage, hat sich aber inzwischen bei den meisten Beteiligten etabliert. Er wurde vermutlich von den einschlägigen Anbietern von Material zur Fahrschul- und Weiterbildung eingeführt. Das führt teilweise zu Problemen wenn jemand wissen möchte welche "Module"ihm noch fehlen. Wortlaut des § 4 BKrFQV: (1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. (2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.  
Unterliegen Fahrer/innen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie z.B. Kränen dem BKrFQG?
Im BKrFQG §1 Abs.2, Satz5 steht: "Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit........." Da laut Straßenverkehrszulassungsverordnung selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Kräne) nicht geeignet sind Güter zu transportieren ist die Nutzung solcher Arbeitsmaschinen von den Regelungen des BKrFQG ausgenommen.
Wie lange sind die Bescheinigungen gültig?
Die Bescheinigungen sollten maximal 5Jahre gültig sein. Das heißt in der Praxis, dass sie nicht älter sein dürfen als der letzte Eintrag einer Weiterbildung auf dem Führerschein. Der Umgang mit den Bescheinigungen ist leider von Fahrerlaubnisbehörde zu Fahrerlaubnisbehörde sehr unterschiedlich. Seit Mai 2021 werden die absolvierten Weiterbildungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) des KBA (Kraftfahrtbundesamt) eingetragen. Dort können diese dann von den Fahrerlaubnisbehörden und Kontrollinstanzen anbgerufen werden. Inhaber*Innen eines elektonischen Personalausweises können ihre Daten dort abbfragen.
Wer darf diese Weiterbildungen durchführen?
In der Regel Fahrschulen die auch die Fahrerlaubnisklassen C und D schulen dürfen. Darüber hinaus gibt es noch einige staatlich anerkannten Anbieter so wie uns.
Wo finden die Weiterbildungen von Berufskraftfahrer Unterwegs statt?
Wir haben in der Region Braunschweig-Helmstedt-Hannover einige zugelassene Räume in denen wir unsere Schulungen durchführen. Aber auch in Berlin und Mecklenburg Vorpommern. Wir haben auch bei einigen Unternehmen in der Region Räume zertifizieren lassen um dort vor Ort Schulungen durchführen zu können. Sollten Sie Interesse an Schulungen auf Ihrem Gelände haben, sprechen Sie uns an und wir kümmern uns ggf. um eine Anerkennung durch die zuständige Stelle.
Kann man als deutsche/r Fahrer/in auch eine Driverqualifikationscard bekommen?
Seit Mai 2021 werden diese Karten auch in Deutschland ausgegeben.
Bietet Berufskraftfahrer Unterwegs auch die Beschleunigte Grundqualifikation an?
Ja. Wir bereiten Sie intensiv und praxisnah auf die Prüfung vor der IHK vor. Wegen der Kosten und möglicher Termine setzen Sie sich bitte mit uns in Vebindung. Es gibt bei der Finanzierung der Grundqualifikation auch gute Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie dazu gerne.
Was ist ein FQN?
Ein FQN ist ein Fahrerqualifikationsnachweis. Dieser wird in Form einer Karte (in der Größe einer Fahrerkarte) seit Mai 2021 auch in Deutschland ausgegeben. Auf dieser Karte sind die Informationen zu meiner Grundqualifikation bzw. dem Ablaufdatum meiner Weiterbildung gespeichert.
Wie kann ich herausfinden wie viele Schulungen (Module) ich schon besucht habe? Bzw. wieviele ich noch benötige?
In dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) des KBA (Kraftfahrtbunddesamt) sind diese einsehbar, sofern Sie über einnen elektronischen Personalausweis verfügen, und diesen freigeschaltet haben.
Wie weise ich meine abgeschlossene Weiterbildungen nach?
Entweder durch den Eintrag in der Fahrerlaubnis in der Spalte 12 oder durch den seit ca. Mai 2021 ausgegebenen FQN (Fahrerqualifikationsnachweis) in Form einer Karte.
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Termine

Die Durchführung aller Termine ist garantiert.
Modul 2 | Lkw/Bus | Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

25.05.2024, 08.30 Uhr

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Modul 3 | Lkw/Bus | Gefahrenwahrnehmung

01.06.2024, 08.30 Uhr

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Modul 4 | Lkw/Bus | Schadensprävention

10.08.2024, 08.30 Uhr

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Modul 5 | Lkw/Bus | Sicherheit für Ladung & Fahrgast

14.09.2024, 08.30 Uhr

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Modul 1 | Lkw/Bus | Eco-Training & Assistenzsysteme

26.10.2024, 08.30 Uhr

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Modul 2 | Lkw/Bus | Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

16.11.2024, 08.30 Uhr

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Modul 3 | Lkw/Bus | Gefahrenwahrnehmung

07.12.2024, 09.30 Uhr

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